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Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?

Nutzen Sie die Chance!

Die Vermittlung ist für die Arbeitgeber KOSTENFREI.

Welche Kosten entstehen für den Arbeitssuchenden?

Für Bewerber mit Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung KOSTENFREI.

Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.

Reden Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der ARGEBezieher des Arbeitslosengeldes II (Hatz IV) haben keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Sie können aber nach §16 I SGB II I einen Gutschein erhalten (Kann-Leistung). Reden Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der ARGE.

Wenn die Agentur für Arbeit/ARGE einen Vermittlungsgutschein ausgestellt hat, wenden Sie sich bitte an unseren Vermittlungsservice zur Absprache eines Termins.

Nutzen Sie die Chance!